Herzlich Willkommen auf der Homepage der Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

Die Staatendokumentation wurde mit der Einführung des Asylgesetzes 2005 im ehemaligen Bundesasylamt etabliert, um die Qualität der österreichischen Asylverfahren zu sichern und zu verbessern und ist seit 1. Jänner 2014 Teil des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Zweck der Staatendokumentation ist insbesondere die Sammlung von Tatsachen, die relevant sind

  1. für die Beurteilung, ob Tatsachen vorliegen, die auf die Gefahr von Verfolgung im Sinne des AsylG 2005 in einem bestimmten Staat schließen lassen;
  2. für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben von Asylwerbern und Fremden und
  3. für die Entscheidung, ob ein bestimmter Staat sicher im Sinne der §§ 4 oder 4a AsylG 2005 oder im Sinne der §§ 19 oder 21 BFA-VG ist.

Die gesammelten Tatsachen sind länderspezifisch zusammenzufassen, nach objektiven Kriterien wissenschaftlich aufzuarbeiten (allgemeine Analyse) und in allgemeiner Form zu dokumentieren.

Diesbezüglich finden Sie auf der Datenbank des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Kooperation mit dem Roten Kreuz/ACCORD - www.ecoi.net) eine umfangreiche Sammlung von allen bedeutenden und aktuellen Herkunftslanddokumenten.

Zugangsmöglichkeiten

Falls Sie Interesse haben, einen Zugang für die Datenbank der Staatendokumentation zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die genannte Kontaktadresse bzw. füllen Sie das folgende Formular aus: Formular im PDF-Format.

Die Auskunftserteilung aus der Staatendokumentation an andere als die in § 5 Abs. 6 BFA-G genannten Behörden oder Personen, die die Auskunftserteilung aus der Staatendokumentation in Anspruch nehmen wollen, erfolgt im Datenfernverkehr. Für die Möglichkeit der Auskunftserteilung wird pauschal pro Halbjahr und bekannt gegebenem Benützer als Verwaltungsabgabe ein Betrag von 60 Euro festgesetzt.