Zweck der Staatendokumentation ist insbesondere die Sammlung von Tatsachen, die relevant sind
Die gesammelten Tatsachen sind länderspezifisch zusammenzufassen, nach objektiven Kriterien wissenschaftlich aufzuarbeiten (allgemeine Analyse) und in allgemeiner Form zu dokumentieren.
Diesbezüglich finden Sie auf der Datenbank des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Kooperation mit dem Roten Kreuz/ACCORD - www.ecoi.net) eine umfangreiche Sammlung von allen bedeutenden und aktuellen Herkunftslanddokumenten.
Falls Sie Interesse haben, einen Zugang für die Datenbank der Staatendokumentation zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die genannte Kontaktadresse bzw. füllen Sie das folgende Formular aus: Formular im PDF-Format.
Die Auskunftserteilung aus der Staatendokumentation an andere als die in § 5 Abs. 6 BFA-G genannten Behörden oder Personen, die die Auskunftserteilung aus der Staatendokumentation in Anspruch nehmen wollen, erfolgt im Datenfernverkehr. Für die Möglichkeit der Auskunftserteilung wird pauschal pro Halbjahr und bekannt gegebenem Benützer als Verwaltungsabgabe ein Betrag von 60 Euro festgesetzt.