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Staatendokumentation des Bundesasylamts

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Mit 01.01.2006 wurde gemäß dem gesetzlichen Auftrag des § 60 AsylG 2005 eine Staatendokumentation am Bundesasylamt eingerichtet.

Zweck der Staatendokumentation ist insbesondere die Sammlung von Tatsachen, die relevant sind

  1. für die Beurteilung, ob Tatsachen vorliegen, die auf die Gefahr von Verfolgung im Sinne dieses Bundesgesetzes in einem bestimmten Staat schließen lassen;
  2. für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben von Asylwerbern und
  3. für die Entscheidung, ob ein bestimmter Staat sicherer Herkunftsstaat oder sicherer Drittstaat im Sinne des Asylgesetzes ist. (§ 60 Abs. 2 AsylG 2005)

Diesbezüglich finden Sie auf der Datenbank des Bundesasylamts (in Kooperation mit dem Roten Kreuz/ACCORD - www.ecoi.net) eine umfangreiche Sammlung von allen bedeutenden und aktuellen Herkunftslanddokumenten.

Zugangsmöglichkeiten

Falls Sie Interesse haben, einen Zugang für die Datenbank der Staatendokumentation zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die genannte Kontaktadresse bzw. füllen Sie das folgende Formular [Formular im Word-Format] aus.
Die Zugangsberechtigung wird für 6 Monate gegen eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von € 60,- erteilt. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt

Bundesasylamt
Grundsatz- und Dublinabteilung
Staatendokumentation

Landstraßer Hauptstr. 171
1030 Wien

Tel: +43 1 53126 5978
Fax: +43 1 53126 5982

E-Mail:
BMI-BAA-Staatendokumentation@bmi.gv.at