Zweck der Staatendokumentation ist insbesondere die Sammlung von Tatsachen, die relevant sind
Die gesammelten Tatsachen sind länderspezifisch zusammenzufassen, nach objektiven Kriterien wissenschaftlich aufzuarbeiten (allgemeine Analyse) und in allgemeiner Form zu dokumentieren.
Diesbezüglich finden Sie auf der Datenbank des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Kooperation mit dem Roten Kreuz/ACCORD - www.ecoi.net) eine umfangreiche Sammlung von allen bedeutenden und aktuellen Herkunftslanddokumenten.
Im Sinne der pro-aktiven Veröffentlichungspflicht aus dem Informationsfreiheitsgesetztes (IFG) stellt die Staatendokumentation des BFA relevante Ausarbeitungen auf https://www.staatendokumentation.at bzw. https://ecoi.net und über https://data.gv.at zur Verfügung.
Die Länderinformationen der Staatendokumentation können nach einer Anmeldung auf https://ecoi.net eingesehen werden. Die Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen mit dem Hintergrund des bedarfsgerechten Arbeitens notwendig.
Seitens der Staatendokumentation des BFA wird die Verwendung der Methodologie der Staatendokumentation des BFA für ein umfassendes Verständnis der Ausarbeitungen basierend auf dem gesetzlichen Auftrag der Staatendokumentation empfohlen.