Herzlich Willkommen auf der Homepage der Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

Die Staatendokumentation wurde mit der Einführung des Asylgesetzes 2005 im ehemaligen Bundesasylamt etabliert, um die Qualität der österreichischen Asylverfahren zu sichern und zu verbessern und ist seit 1. Jänner 2014 Teil des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Zweck der Staatendokumentation ist insbesondere die Sammlung von Tatsachen, die relevant sind

  1. für die Beurteilung, ob Tatsachen vorliegen, die auf die Gefahr von Verfolgung im Sinne des AsylG 2005 in einem bestimmten Staat schließen lassen;
  2. für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben von Asylwerbern und Fremden und
  3. für die Entscheidung, ob ein bestimmter Staat sicher im Sinne der §§ 4 oder 4a AsylG 2005 oder im Sinne der §§ 19 oder 21 BFA-VG ist.

Die gesammelten Tatsachen sind länderspezifisch zusammenzufassen, nach objektiven Kriterien wissenschaftlich aufzuarbeiten (allgemeine Analyse) und in allgemeiner Form zu dokumentieren.

Diesbezüglich finden Sie auf der Datenbank des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Kooperation mit dem Roten Kreuz/ACCORD - www.ecoi.net) eine umfangreiche Sammlung von allen bedeutenden und aktuellen Herkunftslanddokumenten.

Zugangsmöglichkeiten

Im Sinne der pro-aktiven Veröffentlichungspflicht aus dem Informationsfreiheitsgesetztes (IFG) stellt die Staatendokumentation des BFA relevante Ausarbeitungen auf https://www.staatendokumentation.at bzw. https://ecoi.net und über https://data.gv.at zur Verfügung.

Die Länderinformationen der Staatendokumentation können nach einer Anmeldung auf https://ecoi.net eingesehen werden. Die Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen mit dem Hintergrund des bedarfsgerechten Arbeitens notwendig.

Seitens der Staatendokumentation des BFA wird die Verwendung der Methodologie der Staatendokumentation des BFA für ein umfassendes Verständnis der Ausarbeitungen basierend auf dem gesetzlichen Auftrag der Staatendokumentation empfohlen.